Tabletten Manche Medikamente bekommen sie im Ausland nur sehr schwer. Daher sollten Sie sich vor Reiseantritt alle nötigen Arzneimittel in Ihrer Apotheke besorgen, damit sie im Urlaub nicht ausgehen. Dies gilt insbesondere für Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, wie z. B. Herz-Kreislauf-Medikamente. Auch Allergiker sollten an Ihre Ausrüstung denken, selbst wenn sie momentan keine Beschwerden haben.
Während der Reise gehören Medikamente und alle wichtigen Unterlagen ins Handgepäck: Nicht selten kommt das Gepäck erst Tage später am Urlaubsort an. Das Handgepäck sollten Sie gut verschließen und immer gut im Auge behalten: Arzneimittel sind in manchen Ländern ein bevorzugtes Diebesgut.
Prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie die Medikamente in ausreichender Menge dabei haben und ob das Verfallsdatum noch nicht überschritten ist. Bewahren Sie die Medikamente an einem kühlen Ort kindersicher auf.
Ihre Reiseapotheke muss natürlich auf das Reiseziel und die Art des Urlaubs abgestimmt sein. Für eine Abenteuer-Reise in Afrika benötigen Sie selbstverständlich andere Utensilien als in einem all-inclusive-Hotel in Spanien.
Medikamente und Utensilien:
Doch nicht nur Medikamente gehören in die Reiseapotheke, auch geeignete Materialien für die Erste Hilfe bei Verletzungen. Im Urlaub kann es schnell zu kleineren Unfällen kommen. Sie sollen zur Behandlung folgendes dabei haben:
Spezielle Medikamente:
Bei Flugzeugreisen sollten Diabetiker Folgendes beachten: In Deutschland wird für die Mitnahme von Insulinspritzen neuerdings ein Attest verlangt, bei Flugreisen in die USA müssen die Spritzen sogar original verpackt sein. Am besten lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrem Arzt eine Bestätigung ausstellen, die bescheinigt, dass Sie notwendigerweise Insulinspritzen oder Pens mitführen müssen.
Stichwort Breitbandantibiotikum:
Antibiotika sind in Deutschland verschreibungspflichtig und sollten nur, wenn es unbedingt sein muss eingenommen werden. Trotzdem empfiehlt sich ihre Mitnahme für lebensbedrohliche Fälle, besonders bei Reisen mit schlechter medizinischer Versorgung.
Stichwort: Betäubungsmittel bei Auslandsreisen:
Für viele Patienten, insbesondere Tumorpatienten, sind starke Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht mehr aus dem Alltag weg zu denken. Für den Verkehr mit Betäubungsmitteln gelten besondere Gesetze in und außerhalb Deutschlands. Für Reisen ins EU-Ausland muss nach der Bekanntmachung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens vom 27. März 1995 eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt werden. Den Vordruck für diese Bescheinigung können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anfordern.
Achtung: einige Länder, wie die Schweiz, USA, Irland oder Japan sind dem Schengener Abkommen noch nicht beigetreten. Hier müssen Sie sich bei der Botschaft des jeweiligen Landes über die Regelungen informieren.
Was Extremurlauber beachten sollten:
Bei Extrem- und Abenteuerreisen gibt es zusätzliche Dinge zu bedenken: Da die medizinische Versorgung und der Hygienestandard in vielen ärmeren Ländern bedenklich ist, empfiehlt sich hier die Mitnahme von sterilen Einmalspritzen, Infusionsbesteck und Einmal-Skalpellen.
St. Georgius Apotheke
Inh. Helmut Reygers
(Fachapotheker für Offizinpharmazie)
Markt 9, 46399 Bocholt
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