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Reise

Krankenversicherung im Ausland

Von: St.Georgius Apotheke

Ein lückenloser Krankenversicherungsschutz ist bei jeder Reise wichtig. Sprechen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor Ihrer Reise mit ihrer Krankenversicherung. Die Mitnahme eines sogenannten Auslandskrankenscheins Ihrer Krankenkasse ist dringend empfehlenswert. Es gibt jedoch auch EU-Länder, in denen akzeptieren nicht alle Ärzte und Krankenhäuser den Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse. Mit der Folge, dass die Behandlungskosten erst einmal aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Zuhause kann man sich einige Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse ersetzen lassen. Sie müssen dann die Kosten lückenlos dokumentieren, um bei Ihrer Krankenkasse Belege vorlegen zu können.

Erstattungsfähig sind jedoch nicht alle angefallenen Kosten, wie etwa der Krankenrücktransport. Schon aus diesem Grund lohnt sich der Abschluss einer sogenannten Auslandskrankenversicherung. Sie wird nur für die Urlaubsdauer abgeschlossen. Nicht alle Reisekrankenversicherer sind gleich teuer, es gibt hier große Unterschiede. Sie sollten ganz besonders das Kleingedruckte aufmerksam nach folgenden Fragen durchlesen:

  • Wie lange dauert mein Versicherungsschutz? (Bestimmte Anzahl an Tagen? Ein Jahr? Bis zum letzten Urlaubstag?)
  • Was ist, wenn über das Ende der Versicherungszeit hinaus ein Aufenthalt im Ausland notwendig bleibt?
  • Ist ein Rücktransport im Ambulanz-Jet mitversichert?


Achten Sie auf die Modalitäten bei der Inanspruchnahme des Notarztjets. Manche Versicherer leisten nur wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Andere zahlen auch bei einer sogenannten sozialen Indikation. Das bedeutet, dass Sie auch nach Hause geflogen werden, wenn die Behandlung in dem Land zwar vergleichbar mit dem Deutschen Standard ist, Sie jedoch keine Angehörigen dort haben, die Sie besuchen können. Falls Sie über einem Automobil-Club versichert sind, sollten Sie sich nach den Leistungen erkundigen, wenn Sie nicht mit dem Auto unterwegs sind.

Info
Die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung, die sogenannte Chipkarte, wird außerhalb von Deutschland oft nicht akzeptiert. Sachleistungen, wie ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Medikamente oder Verbandsmittel erhalten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen während des Urlaubs in Abkommensstaaten nur mit dem Auslandskrankenschein. Neben den Staaten der Europäischen Union gehören dazu auch die Nachfolgestaaten Jugoslawiens sowie Türkei, Schweiz, Tunesien und Ungarn.


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