Luftmatratze Da hat man sich so auf seinen Urlaub gefreut, alles geplant, gebucht und vielleicht auch schon die Koffer gepackt - und kann die Reise aus Gesundheitsgründen nicht antreten. Wer dann rechtzeitig vor dem Urlaubsantritt eine sogenannte Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest den finanziellen Schaden in Grenzen halten.
Die Versicherung kommt dann zum Tragen, wenn Sie aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen eine gebuchte Reise nicht antreten können und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Dies können bis zu 80 Prozent des Reisepreises sein. Als wichtige Gründe akzeptieren die Gesellschaften, wenn Sie plötzlich schwer krank werden oder verunglücken. Dazu zählen auch Unfälle von Ehepartnern, Geschwistern oder Eltern. Viele Versicherungen übernehmen auch die Kosten für die Rückreise, wenn Sie den Urlaub abbrechen müssen. Allerdings muss die Police spätestens 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden. Die meisten Versicherer verlangen eine Selbstbeteiligung von mindestens 25 Euro.
Experten raten Urlaubsreisenden, die Modalitäten einer Reiserücktrittsversicherung genauestens durchzulesen und sich im Bedarfsfall vor Vertragsabschluss beraten zu lassen, denn es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Oft gemachte Fehler, die zu einer Zahlungsverweigerung der Versicherung führen können, sind:
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